Der Landkreis Augsburg errichtete am 29. November 2004 mit Beschluss seines Kreistages die „Bürgerstiftung Augsburger Land“ als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, welche durch die Regierung von Schwaben als Stiftungsaufsichtsbehörde anerkannt wurde, und legte einen Grundstock in das Stiftungsvermögen ein.
Das zuständige Finanzamt hat in der Folge bestätigt, dass die Stiftung mildtätige und gemeinnützige Zwecke fördert. Die Bürgerstiftung Augsburger Land ist daher berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung gemäß dem Stiftungszweck zugewendet werden, steuerlich absetzbare Spendenquittungen auszustellen.
Die Kreissparkasse Augsburg hat diese Initiative alsbald mit einer großzügigen Zustiftung honoriert. Weitere Zustiftungen und Spenden von Bürgern und Unternehmen aus dem Landkreis Augsburg sind der Stiftung mittlerweile zugedacht worden