Zweck der Bürgerstiftung Augsburger Land ist die Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Heimat und Denkmalpflege, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtswesens, des Sports sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Die Stiftung verfolgt weiter den Zweck, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Bürgerstiftung Augsburger Land kann ferner die Verwaltung weiterer Stiftungen übernehmen, die mindestens ein vorgenanntes Ziel verfolgen. Der räumliche Wirkungskreis unserer Stiftung ist dabei auf den Landkreis Augsburg beschränkt.
Der Stiftungszweck wird hierbei insbesondere durch die finanzielle Förderung konkreter Einzelmaßnahmen und Projekte, die dem oben genannten Stiftungszweck entsprechen, verwirklicht.
Die Bürgerstiftung Augsburger Land verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln entsprechende Maßnahmen fördern.
Die Bürgerstiftung Augsburger Land ist hierbei selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Sie darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung Begünstigten nicht zu.